Fazit all dessen
Fazit all dessen

...

...ok, dann laßt uns mal zusammenfassen, was bisher an Fakten und dem daraus resultierenden Erkenntnissen vorliegt. Vielleicht aber vorweg ein wenig zum Auflockern, der jetzige Istzustand des Un-Rechts auf dem Gebiet der Bundesrepublik... Oder anders,- mach dir mal die Mühe und finde heraus, wieviele Verordnungen hier als juristische Grundlage einen ungültigen Vertrag haben... Als kleines Beispiel nenne ich mal die StVO. In der Fußnote ist zu lesen, auf welcher Grundlage diese Ordnung Anwendung findet. Wenn da aber dann steht das als Grundlage der Einigungsvertrag bindend ist, haben wir den ersten Treffer. Resultat..., die StVO ist nichtig...! Nichtig aus dem Grund, weil wie durch Urteil © festgestellt, der Einigungsvertrag ebenfalls nichtig ist, "da man nicht zu etwas beitreten kann, das es zum Zeitpunkt des Beitritts nicht mehr gibt". Gemeint ist damit der Artikel 23 a.F. (der ehem. Geltungsbereich) des GG. Das es den tatsächlich in der beschriebenen Form gab, belegt auch Heute (Jan. 2015) noch der Artikel 144 GG.

Demnach ist die Bundesrepublik, als öffentliche Verwaltungseinheit oder genauer als "Vereinigtes Wirtschaftsgebiet", am 07. September 1949, entstanden -(vgl. Art. 133, Art. 65  GG)- durch das Statut der Besatzer (Alliierte Mächte - Hohe Hand), bzw. deren Kriegsrechten als Sieger aus dem 2. Weltkrieg und der damit verbundenen Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht, durch eine dazu nicht legitimierte Vertretung am 07.Mai 1945,- in Reims (F).

Nach Hitlers Abtritt von der Bühne des Geschehens und der Verhaftung seiner rechten Hand, Großadmiral Karl Dönitz, dessen Posten und Kabinett danach nicht wieder besetzt wurde, gab es hier niemanden mehr, der über hoheitliche Rechte verfügte. Genau genommen gab es das hier schon seit dem 09. November 1918 nicht mehr. Aber so wird dann auch verständlich, warum das Grundgesetz (GG) keine legale Verfassung sein kann und das nicht einzig wegen des Datums, sondern vielmehr weil ab da alles nur noch staatsähnlich praktiziert und simuliert wurde und das mit der gewohnten deutschen Gründlichkeit, und zwar bis Dato. So wurde denn auch bei der Gestaltung des Grundgesetzes explizit festgehalten das es sich hierbei eben nicht um die Verfassung handelt, sondern lediglich um ein Provisorium auf Zeit, was wiederum im Art. 146 GG zum Ausdruck gebracht wurde. Siehe dazu die Rede von Prof. Dr. Carlo Schmidt (SPD) von 1948...

Zitat Anfang: ...das Prinzip der Teilung der Gewalten...Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." Zitat Ende "

Wer übernimmt aber dann die Judikative Aufgabe, wenn das hoheitliche Recht dazu nicht vorhanden ist? Da das regulär ja nicht funktioniert, spielt man sich die Bälle eben in Absprache zu und der Eine nickt zum Rechtsbruch des Anderen, dann läuft das, wie man sieht. So kann denn z.B. eine,- sich für einen Gerichtsvollzieher © haltende juristische Person/Sache/Firma, die eigentlich Bestandteil der Exekutive ist, urplötzlich zur Abgabe eines Eides laden, was laut Gesetz nur ein Richter darf. Dabei hat die EV,- wenn denn überhaupt, immer freiwillig zu erfolgen. Wird dabei Zwang ausgeübt, egal welcher Art, berührt das den § 343 StGB und würde sodann einen Antrag nach § 77 ff StGB nach sich ziehen. Allerdings haben alle Gerichtsvollzieher,- seit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung  (GVO) am 01. Aug. 2012 keine rechtliche Handlungsgrundlage mehr. Mit der rechtlichen Grundlage die im § 261 (1) BGB zu finden war, ist auch das so suggerierte hoheitliche Recht weggefallen, wie man in netzweiten Veröffentlichungen, nachlesen kann, so z.B. im Artikel 73 der UN Charta.

Und mal so ganz allgemein zu Vollstreckungen unter Zwang:

Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10)
Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006).

So werden denn auch Urteile ©, Haftbefehle ©, Beschlüsse © von keinem Richter © mehr unterschrieben, dennoch in der Praxis,- auch ohne Unterschrift oder Paraphe (Schriftzug) vollzogen, was natürlich mehrere strafbare Handlungen Seitens der Justiz © beinhaltet, die wiederum von allen Seiten, speziell im Zugriff, durch das Unternehmen POLIZEI © als Erfüllungsgehilfen Deckung findet, (siehe hierzu die Seiten serienverbrecher.de  --  justizkacke.de  --  dirty-cop.de) denn das Opfer hat ohne eine verbindende Unterschrift - also die willentliche Erklärung eines Richters - keinen zuständigen Ansprechpartner, somit laufen alle Gesuche / Anträge / Eingaben etc. erst einmal ins leere...  Da das dann aber als "das ist so in Ordnung" vorgetäuscht wird, haben wir hier eine Täuschung im Rechtsverkehr. Es gilt für die Bundesrepublik das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach Art. 133 GG,... denn die alliierten Siegermächte haben dem Bund (Bund = Vertrag) nur partielles Privatrecht für die Verwaltung der Bundesrepublik übertragen um nicht die Kosten der Verwaltung selbst tragen zu müssen wie es der $ 48 HLKO vorsieht. Daher nennen sich die Bediensteten dieser Verwaltung - privatrechtlich - in ihrer Berufsbezeichnung, wie sie möchten: POLIZEI ©, Staatsanwalt ©, Richter ©, Rechtpfleger ©, Gerichtsvollzieher © oder auch Beamter ©. Verwaltungs,- Straf, und Privatrechtlich gesehen, hat das rechtlose Handeln dann aber für jeden Einzelnen juristische Folgen...
Wie dem auch sei, sind und bleiben z. B. vollstreckbare, öffentliche Urkunden Norm,- und Formgebunden. Denn ohne eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine Erklärung weder prüf- noch rechtfähig! Vollstreckungen solcher Entwürfe sind daher  nicht nur nach Völkerrecht strafbar! Der so entstandene Schaden, wird dazu per Pfandrecht - da privatrechtlich agierend, geltend gemacht. Zwar brach noch keiner innerhalb der Verwaltungen bei dem Begriff "Pfandrecht" in schallendes Gelächter aus, aber innerlich kam dann doch die ein oder andere Grinsebacke zum Vorschein, da man immernoch davon ausgeht das da eh nichts passiert und wenn dann zahlt bestimmt der Chef... Doch weit gefehlt, denn hier haftet ein jeder für seinen eigenen Mist und das sieht dann so und so aus. So ganz nebenbei sei noch erwähnt das man auch ein Pfandrecht verkaufen kann (vgl. § 394 HGB).

Wie das dann funktioniert erfährt gerade die Stadt Schmallenberg: "Eine Kuriosität aus dem Chaos der Bundesrepublik – die kleine Stadt Schmallenberg im Sauerland mit ca. 26000 Einwohnern ist im internationalen Schuldnerverzeichnis “UCC” in Washington als Schuldner eingetragen – die Russische Föderation hält gegen die Stadtverwaltung Schmallenberg ein Privates Kommerzielles Pfandrecht in Höhe von $ 501.500.500 US-Dollar...", also über eine halbe Milliarde US-Dollar und das bei einem Jahresbudget von ca. 35 Millionen €. Jetzt häufen sich da natürlich die Anfragen...

Noch interessanter wird es, wenn wir uns mal den Verwaltungsakt betrachten, denn eigentlich ist ja ein solcher Akt ein staatliches Instrument, soll heißen, hierzu werden von der erlassenden Person Gebietskörperschaftsrechte (Hoheitsrecht) benötigt. Nachzulesen im § 31 des SGB X, oder auch im § 4 KStG, wonach ein Verwaltungsakt hoheitliches Recht beinhaltet, dieses aber die Verwaltung - da kommerziell agierend - egal welche, incl. Finanzverwaltung - nicht hat.

Spätestens hier haben wir jetzt den offensichtlichen Verdacht der Täuschung im Rechtsverkehr, denn derjenige der ein solches,- als Verwaltungsakt getarntes Druckerzeugnis bekommt, setzt logischer Weise die damit verbundenen Rechtsmittel, als gegeben voraus.
Da diese Rechtsmittel aber nicht vorhanden sind, können sie auch nicht gewährt werden - diese Erkenntnis kostet dich jeweils ..... €. Um einen solchen Verwaltungsakt im Sozialwesen auszubremsen, benötigt man z.B. den § 86b SGG. Eine derartige Eingabe beim zuständigen Sozialgericht entfaltet dann auch die benötigte aufschiebende Wirkung.
Im folgenden Video haben wir ein Beispiel, wie kriminell und korrupt einige Herrschaften im Alltag denn nun tatsächlich sind. Dieses Beispiel ist dabei besonders widerwertig, aber seht selbst...

Feb. 2013 - Sittenstrolche wo man sie nie vermuten würde..., pfui...!

Ganz besonders verachtend geht es zu, wenn es sich dabei um die Psychiatrie, also eine Zwangsbehandlung gemäß § 126a StPO handelt. In der Leitsatzentscheidung des OLG Köln 2 Ws 644/12 hat es auch gleich den § 28 UVollzG in NRW mit gekippt, denn da heißt es:

"Denn auch § 28 UVollzG NW genügt – ebenso wie die inhaltlich sogar noch konkreter ausgestaltete Vorschrift des § 6  MVollzG Rh.-Pf., die das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Beschluss vom 23.03.2011 als  nicht verfassungsgemäß angesehen hat - nicht den Anforderungen, die an Klarheit und Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage für einen besonders schweren Grundrechtseingriff zu stellen sind."

Damit ist psychiatrische Zwangsbehandlung weder nach Länder PsychKG, noch Betreuungsrecht, noch Maßregelvollzugsgesetz, noch bei gem. § 126a StPO vorübergehend Eingesperrten mehr legal möglich.  Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts wirken sich durch die erstmals grundrechtskonformen Begründungen gegen alle Formen psychiatrischer Zwangsbehandlung aus und die vom BVerfG aufgestellten Hürden sind vorerst nicht zu nehmen. Mit dieser Entscheidung hat das OLG Köln diesen Versuch einer Begründung von Zwangsbehandlung des Landgerichts gleich mit gekippt, Zitat der LG Entscheidung in Abs. 18:

"Würde sich der Sinn einer Unterbrin­gung in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erschöpfen, könnte dies ohne weiteres von jeder Justizvollzugsanstalt gewährleistet werden und bedürfte es einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht."  Zitat Ende

Ein Rechtsgrundsatz lautet sinngemäß: "Niemand kann mehr Rechte vergeben, als er selber hat..."

Daß das Grundgesetz durch die Ereignisse bei den 2 plus 4 Gesprächen am 17.Juli 1990 in Paris, durch Streichung der Präambel und des Artikels 23 a. F.,- in dem bis dahin der Geltungsbereich des GG verzeichnet stand, durch den damaligen US Außenminister S. James Baker III de jure erloschen ist, dürfte hinreichend bekannt sein. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. September 1990). Das aber durch das 1. und 2.  und 3. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht in Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJBBG) aus April 2006 - November 2007 und Oktober 2010, weitere Gesetzeswerke/Statuten ad Akta gelegt wurden, ist wohl eher nicht so verbreitet. Dabei haben es diese drei in sich...

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) findet seit 2002, und das Freiwilliges Gerichtsgesetz (FGG) seit 01. Sept. 2009 keine Anwendung mehr..., so wären zumindest die gesetzlichen Vorgaben...

Nicht nur das hier Statuten ohne Geltungsbereich zur Anwendung kommen, sondern auch der Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19  Abs. 1, Satz 2 GG, steht einer weiteren Anwendung im Weg. Selbst das "Bundesverfassungsgericht" hat sich an den exakten Wortlaut, der dem Gesetzgeber im Artikel 19 Abs. 1 GG kein Ermessen einräumt, genau zu halten. Auch hat das Bundesverfassungsgericht kein eigenes Ermessen, aus dem Wortlaut einzelne Artikel im Wortlaut zu verändern, um so zu einer umgedeuteten Entscheidung zu kommen. In der als Südweststaat-Entscheidung bekannten Aussage des BVerfG vom 23.10.1951 heißt es im 20. Leitsatz wörtlich:
“Das Bundesverfassungsgericht kann den Wortlaut des Gesetzes nicht ändern.”

Die Frage, wie ein verfassungswidriges Statut zu behandeln ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 8, 1, Rdn. 50, mit Rechtssatz wiederum gemäß § 31 Abs. 1, BVerfGG,- als für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie aller Behörden und Gerichte zwingend bindend erklärt:
“Grundsätzlich ist ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären.”
Ein Zitat mit Tragweite: Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin in “Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” Das Problem dabei ist allerdings das dies nicht möglich ist, denn das Grundgesetz ist ja nun mal keine Verfassung".

Statuten ohne Geltungsbereich besitzen daher weder Gültigkeit noch Rechtskraft. (vgl. BVerwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BVerwGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).  So besitzt die  Bundesrepublik auch keine eigene Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - des Landkreises Demmin)
Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006:
Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) vom 22 Juli 1913 stets festgehalten". Zitat ende

Dazu fielen im April 2006 durch das 1. BMJBBG, die Einführungsgesetze § 1, / § 5 des EGGVG, des EGStPO und des EGZPO weg.

Im November 2007 ist durch das 2. BMJBBG rückwirkend zum 11.Okt. 2007 das Ermessensgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) seines internen Geltungsbereiches beraubt worden. Das Gesetz wurde als Artikel 4 des Gesetzes v. 23.11.2007 - I 2614 erlassen. Es ist gem. Art. 80 Abs. 1 dieses Gesetz am 30.11.2007 in Kraft getreten. Die Gültigkeit der bestehenden alliierten Kontrollratsgesetze wurde damit erneut bestätigt. Dazu von Interesse das SHAEF Gesetz Nr. 2 Artikel V Nr. 9, wo es heißt:..." Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte  Nr. 9.) "Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat." Demnach findet das OWiG Heute nur noch auf Schiffen und in Flugzeugen Anwendung die berechtigt sind, das Deutsche Hoheitszeichen zu führen. Im Klartext: "...es gibt hier keine rechtmäßigen Knöllchen mehr".

Dazu Kontrollratsgesetz Nr. 31 - Polizeibüros und Agenturen politischen Charakters.
Art. I. Alle deutschen Polizeibüros und Agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz Deutschland aufgelöst.
Art. III. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch ist strafbar.
Art. IV. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem Gesetz steht wird hierdurch aufgehoben.

Kontrollratsdirektive Nr. 24 bestimmt: Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen diese betrifft alle Personen, die irgendeine Funktion, ein Amt oder eine Handlung im Sinne der Bundesrepublik ausüben.

Auch verfügen die Gerichte © über keinen öffentlich aushängenden Geschäftsverteilungsplan (GVP), wie es im GVG § 21e steht. An hiesigen Gerichten sind auch keine gesetzlichen Richter (vgl. Art. 97, 101 GG) tätig, da der § 15 GVG (Alle Gerichte sind Staatsgerichte) ebenfalls wegfiel. Wobei im § 16 GVG steht das Ausnahmegerichte verboten sind und dem Beschuldigten zudem der gesetzliche Richter nicht entzogen werden darf - Art. 103 GG. Und anders als man das immer wieder von Prozeßbeobachtern zugetragen bekommt, darf die Öffentlichkeit,- also Du, die Justiz © sehr wohl kontrollieren, ja es ist sogar deine Pflicht, wie man dem § 169 GVG entnehmen kann. Und selbst die so genannte "Staatsanwaltschaft" © muß das zur Kenntnis nehmen, denn gem. § 160 Abs. 2 StPO hat sie auch entlastendes Material zu berücksichtigen, was sie aber gerne vergißt... Die für private Sicherungszwecke bestimmte  Ton/Bild Aufzeichnung dient somit auch der Entlastung.

Die so genannte Abgabenordnung von Jan.1977 (AO77), wonach hier fleißig Steuern erpreßt und geplündert werden, verstößt selbst gegen das Zitiergebot des Art. 19 GG Abs. 1, Satz 2 und ist somit ebenfalls nichtig. Der Art. 105 GG bezeichnet zwar eine Steuerpflicht, aber allgemein gehalten also ohne Bezug zu einem Mann/Frau. Quasi so als würde man in einem Mietblock im Eingangsbereich das Schild aufhängen: "Das Treppenhaus muß wöchentlich gereinigt werden !." , darauf würde sich dann auch alle sofort angesprochen fühlen... Zudem gibt es von höchster Instanz ein Urteil aus dem Jahre 1955 dazu, BVerfGE 55 274/301, wonach,- wie bereits erwähnt,  alle Steuern lediglich stillschweigend erhoben werden. Stillschweigende, textlich nicht nachvollziehbare Vereinbarungen haben aber keinen unabdingbar notwendig räumlichen Geltungsbereich, was somit keine Rechtsfähigkeit erlangen kann. Zumal dann auch beide Parteien davon Kenntnis haben müßten. Aber wenn wir uns dieses Werk der Ordnung einmal näher ansehen, stellen sich mir ziemlich viele Fragen... Erst einmal ist es eine Ordnung... Eine Ordnung wird immer anhand von Kriterien / Gesichtspunkten oder Nutzen angelegt, aber nie nach Paragraphen. Dann heißt es da in zig Paragraphen: "Finanzbehörde" und auch öfters mal "amtlich". Betrachtet man sich mit dieser Aussage das BVerfG Urteil 1 BvR 147/52, wo es im 2. Leitsatz heißt: "Alle Beamtenverhältnisse sind am 08. Mai 1945 erloschen" , dann stellt sich mir die Frage, wer hier jetzt wen vorführt...? Denn Dr. Wolfgang Schäuble sagt am 18. Nov. 2011 beim EBC in Frankfurt a. M. "...das es seid dem 08. Mai 1945 hier zu keinem Zeitpunkt eine volle Souveränität gegeben hat.",- uppps...! Und jetzt sollte man sich in diesem Zusammenhang einmal die Dienstanweisung der Oberfinanzdirektion (OFD) durchlesen...

Im Verfahren Sürmeli ./. BRD vom 08. Juni 2006, wurde unter dem Aktenzeichen: EGMR 75529/01 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt das "...die BRD kein Rechtsfähiger Staat ist und insofern Mängel aufweist." Im weiteren verstößt die Bundesrepublik durch Handlungen gegen das Individuum auch gegen Art. 6 und 13 der EMRK - Europäische Menschenrechts Kommission.

Im Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgericht heißt es: "...Der Staat Deutsches Reich besteht fort..." Wenn das Deutsche Reich aber besteht, kann die Bundesrepublik kein Staat sein, denn es können nicht zwei Staaten zeitgleich auf gleichem Gebiet das selbe Volk verwalten.

Die Aussage des Bundesverfassungsgericht vom 30.Juni 2009 zum sogenannten Lissabon-Vertrag in seiner Entscheidung...

2 BvE 2/08 wörtlich und in Deutschland immer noch rechtsverbindlich:

“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten."

Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) hat im Urteil einer Negationsklage vom 19. Mai 1992 festgestellt, daß der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juli 1990 aufgelöst worden ist. (gemeint ist der Geltungsbereich Art. 23 a. F. GG, der weggefallen ist.) Daraus ergibt sich folgernd das auch der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 noch nicht rechtsgültig in Kraft treten konnte, wonach dort in den Artikeln 7, 8 und 9 die volle Souveränität Deutschlands - nicht die der Bundesrepublik wieder hergestellt sein würde. Zudem müßte dann nur noch der implizite Geltungsbereich des Art. 133 GG geändert werden, wonach "...der Bund in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt". Das vereinte Wirtschaftsgebiet war nämlich räumlich definiert als der Zusammenschluß der besetzten Gebiete von USA, GB, F - zzgl. Berlin-West - derzeit auch als Bundesrepublik bekannt.

Interessant dürfte das Schauspiel ab dem 15. April 2015 werden wenn die Russen (CCCP) die von ihnen besetzten Gebiete Berlin-Ost - die Ex DDR und Teile Polens wieder in den Status Deutsches Reich mit der D-Mark entläßt. Der Russe entzieht dem Franzmann das Mandat und dann ist für Berlin Pop Shop - oder auch als EDEKA = Ende der Karriere bekannt. Wenn das Passiert dann muß der jüdische Hosenanzug dafür sorgen das wenigstens ab 1990 alles an Kapital über Verträge oder Verkäufe etc. Rückabgewickelt wird.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "...existiert erst dann ein vollständiger Staat, wenn der Bundesrepublik die anderen Teile des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 angehören." Eine neue Verfassung hebt Deutschlands Verwaltungszonen dabei nicht auf. Die Deutschen sind seit 1945 rechtlos und erhalten mit dem GG Art. 146 ihre Rechte mit der deutschen Verfassung vom 03 März 1871 zurück. Ernst Gottfried Mahrenholz Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht
"Von einer neuen Verfassung spricht der Artikel 146 auch gar nicht. Er spricht von einer Verfassung, die das Grundgesetz ablöst."
Quelle: Der Spiegel Nr. 14/1994

So gesehen könnte man mit allem was man je an öffentlichen Schriften bekommen hat, vom Vertrag bis zum Ausweis, ein nettes Osterfeuer entfachen, denn zu mehr taugt der Beschiß in Schriftform nicht.

Beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren läßt sich dazu bereits im 1. Absatz nachlesen, das z.B. der Bundespersonalausweis (BPA) eben doch kein legitimes Dokument ist, um deine Deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Damit stehen sich quasi der Mensch gem. § 1 BGB i. V. m. § 677 BGB, sowie die juristische,- nicht selbständig agierende Sache / Firma gem. § 90 BGB i. V. m. § 687 BGB gegenüber. So gibt es immer einen Doppelstatus  - Person/Mensch und Mann/Frau aber mit gleicher Nennung. Zu erkennen ist dieser Umstand lediglich an der Schreibweise:

Beispiel: der beseelte Mann gem. §§ 1, 13 BGB schreibt sich so "Max Mustermann", hingegen die nicht selbständig handelnde juristische Person/Sache/Firma schreibt sich so: "MAX MUSTERMANN" - wenn Du einmal einen Blick in deinen BPA wirfst, weißt Du was Du selber bist...(!) Es gibt allerdings eine Möglichkeit an legale Papiere zu kommen, denn ein jeder hat ein Anrecht auf einen verbindlichen Beleg über seine Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus darf Niemandem seine Staatsangehörigkeit entzogen werden. Wirft man jetzt einen Blick in das Paß und Meldegesetz, so hat gemäß § 5 in dem Ausweis der Familienname zu stehen. Im Perso steht aber nur "Name"... Damit wird eine sogenannte Personenstandfälschung begangen, denn aus dem natürlich beseelten Mann/Frau der/die nur einen Vor,- und Familiennamen hat,- also ohne Herr, Frau,  ist nun durch die Bezeichnung "Name" eine juristische Person/Sache/Firma entstanden, die keine Naturrechte mehr hat und sich verwalten läßt. (vgl. § 28 PAuswV) - oder auch § 17 HGB - Name = Firma.
Diese juristische Person/Sache/Firma  kann sich nun nicht mehr auf eine Staatsangehörigkeit berufen und für sie gilt auch das Grundgesetz nicht mehr, weil sie nun juristisch kein Mann oder Frau, sondern Sache ist. Dieser BPA oder auch der Reisepaß sind mittelbare Falschbeurkundungen sind somit eine Täuschung im Rechtsverkehr und das könnte gemäß § 111 des OWiG mit bis zu 1000,- € Strafe belegt werden.

Dieser Mißstand wurde bereits in diversen Verfahren durch Urteile bestätigt, wie z.B. am 25.04.2006 im Beschluß des 4. Strafsenats des OLG Stuttgart unter dem Aktenzeichen 4 Ws 98/06. Andere - dem Sinn nach gleichlautende Urteile gab es vom AG Osterode unter dem Aktenzeichen 3C Ds 34 Js 34999/05 (128/06) - oder auch vom LG Göttingen unter 3 Ns 85/07. Damit haben die Gerichte © der Bundesrepublik die Ausweise des Deutschen Reiches akzeptiert und indirekt zugegeben, daß die Bundesrepublik als Staat gar nicht existiert! Mit diesem Vordruck läßt sich dann auch der Perso bestätigt zurückgeben.

Hier wird nochmal deutlich daß das hoheitliche Recht generell fehlt, denn auch das Pleite-Merkel Alias Stasi IM Erika oder unter ihrem polnisch-jüdischen Geburtsnamen bekannt als Angela Kazmierczak hat,- neben ihrem israelischen Paß, auch nur so eine falsch bekundete Personalkarte der Bundesrepublik Finanzagentur GmbH in der Tasche...!

zur Selbstverwaltung

“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es Gnade euch Gott.”

Carl Theodor Körner (Deutscher Dichter)