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Was versteht man darunter und was bedeutet es in der Praxis?
Es bezeichnet die Kenntnis, die ein Gericht von einem Sachverhalt hat. Ist eine Tatsache bei Gericht erst bekannt, braucht man auch nicht mehr mit Gegenargumenten kommen, so nach dem Motto: "...das stimmt nicht", das hat dann keine Wirkung. Somit ergibt sich für den Vortragenden lediglich das Risiko des Wissens bei Gericht. Daher passiert es öfter als uns lieb ist, daß das Gericht eben nicht weiß und Dich verurteilt. Aber auch das ist kein Bein ab, denn dafür gibt es ja weitere Instanzen, die in dem Fall anzurufen sind, wie LG oder OLG. Und um dieses nicht Wissen möglichst gering zu halten, argumentiert man in der Klageschrift so beweislastig wie es geht. Denn läßt man gravierendes zur Urteilsfindung weg, um bspw. ein Ass im Ärmel zu haben, kann genau das nach hinten losgehen, denn neue Beweise müssen auch der Gegenseite bekannt gemacht werden...
Auch ist der Beweis an sich von enormen Interesse, insofern er fundiert ist. Ein "...ich habe gehört das..." - oder ""...man hat mir erzählt das..." - oder - "...ich bin davon ausgegangen das...", ist zwar dann ein netter Vortrag, aber als aussagekräftiger Beweis denkbar ungeeignet. Anders hingegen sieht es aus, wenn man mit Schriftmaterial zu Fakten argumentiert. Woraus sich die Frage ergibt, von wo bekomme ich solche zeitgeschichtlichen Dokumente? Wenn es dabei um Gesetze, Verordnungen, Verträge, Weisungen egal welcher Art geht, gibt es immer zwei Möglichkeiten... Der eine Teil,- wie Gesetze und Verordnungen, ist öffentlich, wobei der andere mindestens zwei Parteien zugegangen ist. Wenn man dann von dem einen Vertragspartner keine Auskunft bekommt, fragt man eben den/die anderen. Es liegen bereits diverse Unterlagen im Downloadbereich, damit man nicht lange suchen muß.
Das Problem der Beweisführung kennt jeder, der schon einmal etwas recherchiert hat, was enorm wichtig war. Auch ist das Bundesministerium nicht immer die richtige Quelle (Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt (BGBl.) mal außen vor)), denn auch dort sitzen Lobbyisten mit am Tisch. So ist man sich bei dem dortigen Material auch nicht immer 100% sicher, das Original in Kopie zu haben, ohne das da im nachhinein dran um_geschrieben wurde, also sucht man international und siehe da..., wird man fündig...!
Wer jetzt an Fundstücken partizipieren möchte, hat über das E.-Book Formular die Möglichkeit mir eine Suchanfrage zukommen zu lassen, die wenn ich sie erfüllen kann auch erfüllen werde. Thematisch geht es quer durchs Alphabet, allerdings mit Schwerpunkt auf die hiesige Problematik in dieser Verwaltung. Ob Stichwort, Titel oder Autor des Buches, alles was zum jeweils gesuchten paßt, kann abgefragt werden.
Nachfolgend möchte ich nun versuchen die gegebene Situation in der Bundesrepublik einfach zu beschreiben...
Lassen wir doch einmal Revue passieren, was man Dir und mir in der Schule beigebracht hatte. Danach hat das Deutsche Reich zwei Weltkriege verschuldet und verloren und Deutschland hat bis Heute immer noch keinen Friedensvertrag mit den ehemalig 47 Kriegsgegnern aus den Jahren 1939 - 1945. Ohne Friedensvertrag könnten die Kampfhandlungen jederzeit wieder aufgenommen werden, somit sind wir immer noch Kriegsgefangene und das ist keineswegs sinnbildlich gemeint, sondern das ist Realität. Dann haben wir gelernt das die Polizei dein Freund und Helfer ist, das in einem Amt "Beamte" sitzen und in Ausübung hoheitlichem Rechts, den Deutschen Staat vertreten. So klagt Dich denn ein Staatsanwalt aus öffentlichem Interesse an und ein Richter verknackt Dich aus dem selben Grund. Und daß das Grundgesetz als unsere Verfassung das höchste Recht darstellt und für alle gleich gilt. Alle anderen Gesetze stehen in der Hierarchie unter dem GG, wie z.B. das GVG, das StGB und das BGB.
So ist Dein Bundespersonalausweis (BPA) das amtliche Dokument das Dich als deutsche/n Staatsangehörige/n ausweist. Der dazu verwendete Bundesadler ist das legitime Hoheitssiegel dieses Staates, ebenso wie Flagge oder das Geld. Du hast gelernt fleißig zu sein, in der Schule gut aufzupassen, um später einmal viel Geld zu verdienen. Und wenn Du jetzt mit deinem sauer verdienten in den Laden gehst um dir was zu kaufen, dann ist das gekaufte dein Eigentum. Auch weist Du noch das dein Pastor zwar tolle Reden schwingen konnte, doch eigentlich kann er ja nichts von alle dem wirklich beweisen, und zu sagen haben die ja auch nicht viel. Und last but not least, ist der Russe in jedem Fall der Böse...!
Und jetzt stell dir nur mal für einen kurzen Moment vor, das währe alles nicht wahr, es würde nichts von all dem stimmen. Ich gebe dir Recht, denn allein die Vorstellung währe schon ein enormer Schock mit weitreichenden Folgen... Am besten besorgst Du dir erst einmal einen starken Pott Kaffee... Denn was würdest Du sagen, wenn es stimmt und es tatsächlich alles eine Krücke ist...? OK, dann würdest Du mich vielleicht für irrgeleitet oder sonstwie geistig umnachtet oder weltfremd betiteln, wenn nicht gar schlimmeres, aber... was würdest Du denn sagen,... "wenn ich das auch alles beweisen könnte...?"
In diesem Video (knapp 9 Min.) bekommt ihr dazu einen kleinen Überblick.
Zu allererst solltest Du dich aber von dem Irrglauben verabschieden das es hier irgendeine Institution gibt die etwas für dich macht. Es gibt hier niemanden, weder als Richter ©, Staatsanwalt ©, Anwalt ©, Gerichtsvollzieher ©, Rechtspfleger bis hin zur POLIZEI ©, der für dich da ist. All diese Herrschaften sind einzig für die Eliten da, denn sie setzen deren Rechte durch/um und nicht deine. Daß das sogar für die Kirche zutrifft, zeigt dieses Druckerzeugnis.
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Etwas anderes aber sehr wichtiges muß ich allerdings vorausschicken. Egal welchen Text Du liest, achte peinlichst genau auf jedes Wort, denn die deutsche Sprache ist eine sehr präzise, so kann man sehr genau formulieren was man meint. Ich will damit sagen, es geht in juristischen Texten immer um die Definition des Wortes... Hier mal ein paar der häufigsten Irrtümer wenn es um die exakte Bedeutung der Wortwahl geht:
Bundesrepublik = die Bezeichnung für die 3 Westsektoren des 2. Weltkrieg, die sich nach der Kapitulation,- auf Geheiß der Alliierten, aus den besetzten Gebieten der USA, GB, und F. zzgl. West-Berlin zusammenschlossen.
Deutschland = das gesamte Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, (so wollen es die Alliierten, da man sich gerne Neu- Schwabenland einverleiben möchte) siehe Art. 116 GG, oder § 185 BBG oder auch § 226 LBG.
Bürger = nicht gleich Bewohner, denn ich bürge hier für nichts, ich bewohne. Der Begriff stammt aus dem Mittelalter, wo die Menschen am Fuße einer Burg wohnten...
Eigentum = nicht gleich Besitz, denn wenn ich dir etwas wegnehme, besitze ich es zwar, aber es gehört mir nicht. Als Besitzer kann ich zwar alles damit machen, darf es aber nicht verkaufen, denn das wäre Hehlerei, da nur der Eigentümer zum Verkauf berechtigt ist.
Mit Person = nicht Mann oder Frau als beseeltes Wesen (jura singulorum), sondern juristisch..., eine Firma/Sache gemeint. Dabei kann der Mann, die Frau zwar für die juristische Person handeln, aber nicht umgekehrt.
Ein Gesetz ist etwas von Leuten unveränderbares und kommt nur in der Natur vor - z.B. die Schwerkraft. Was hier fälschlicherweise als Paragraph (§) Anwendung findet, heißt eigentlich Statut - alles auf Basis der Römischen Statuten, als die erste bekanntgewordene, römische Rechtsprechung,- angeblich ganz ohne babylonische Hilfe - die bis heute weltweit ihre Anwendung findet.
Und eines der wichtigsten überhaupt... bedienstet = nicht gleich beamtet, denn im Dienst gibt es immer auch einen Dienstherr der die Weisungen erteilt, hingegen jemand der beamtet ist,- erhält zwar auch Weisungen handelt dann aber eigenverantwortlich , hier spricht man dann auch vom hoheitlichen Recht, also insgesamt gesehen von einem Organ, das für öffentliches Interesse/Recht von Amtswegen (also hoheitlich) eintritt.
Als Amt bezeichnet man eine Körperschaft / Organ des öffentlichen Interesses mit hoheitlichem Recht. Überleg doch mal selber, warum hier alle Bezeichnungen geändert wurden...? Finanzamt - Straßenverkehrsamt - Arbeitsamt - Bauamt - Zollamt etc. Keine dieser ehemaligen Bezeichnungen gibt es mehr aber warum...? Ganz einfach:...kein hoheitliches Recht, ergo - kein Amt (!)
Eine Körperschaft ist eine innerstaatliche Vereinigung von Privatpersonen an der sich ein Staat beteiligen kann. Da es aber in der Bundesrepublik nichts staatliches gibt, gibt es auch keine dementsprechenden Körperschaften oder staatliches Recht, denn es sind und bleiben Privatpersonen. So sind denn auch alle Verwaltungsakte null und nichtig. (vgl. § 31 SGB X - § 4 KStG)
Als Behörde bezeichnet man einen Teilbereich der Verwaltung ohne hoheitliches Recht. Die Staatshaftung ist 1982 weggefallen, deswegen wird hier auch nichts unterschrieben, denn keiner will seinen Kopf dafür hinhalten - Privathaftung - privates Pfandrecht). Der juristische Haken dabei ist allerdings der, das... wer seine willentliche Bekundung nicht unter ein Druckerzeugnis setzt, setzen kann oder setzen darf, ist weder partei,- noch prozeß, weder geschäfts,- noch rechtsfähig - oder anders formuliert - er/sie ist unmündig.
Bevor wir die Thematik vertiefen, ist ein zeitlich, chronologischer Ablauf ganz nützlich, denn so lassen sich schon an Hand der Datierungen Sachzusammenhänge als falsch identifizieren. Ich habe mal ein paar Daten zusammen getragen und in dieser Liste vermerkt. Vielleicht am besten ausdrucken (3 Seiten), denn die könnte noch von Relevanz sein.
Fangen wir mit dem Bonner Militär Grundgesetz (GG) mal an, von dem Du glaubst, es sei unsere Verfassung...
Hört man sich einmal dazu die Aussagen von "Politikern" an wie z. B. die vom ex Ministerpräsident Horst Köhler am 29 Mai 2008, im Hinblick auf den rechtlichen Stellenwert des Grundgesetzes in der BRD an, dann klingt das so:
“Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz, und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen, die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Die Verfassung “strahlt” auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.”
Hier wird von zwei Sachen geredet, zum einen von der Bundesrepublik und dem Grundgesetz, zum anderen von Deutschland und der Verfassung. Dabei ist zwar stimmig daß die Verfassung im gesamten Rechtsgebiet gilt, aber die BRD ist weder das gesamte Rechtsgebiet, noch ist das Grundgesetz eine Verfassung...
Und jetzt nimm dir doch mal ein Exemplar des GG zur Hand und sieh nach, wann es in Kraft trat. Du wirst als Datum den 23.05.1949 finden, steht gleich am Anfang auf den ersten Seiten. Wenn Du jetzt mal bedenkst das die Bundesrepublik aber erst am 07.09.1949 ins Leben gerufen wurde, so ist das der beste Beweis den Du bekommen kannst, denn welches Volk hat denn dann über das GG abgestimmt, wenn das sich als "Staat" bezeichnende Vereinigtes Wirtschaftsgebiet Bundesrepublik erst Monate später gegründet wurde? Sieh Dir doch mal ein paar Artikel des GG an, wie den 25, 79, 80a, 82, 97, 100, 101, 116, 120, 125, 127, 133, 139, 146... Auch dürfte es zu hinterfragen sein, wie die Artikel 136-139 und 141 aus der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 in dieses Machwerk gelangt sind?
Wer auf den letzten Seiten zu den Änderungen des GG kommt, stellt fest das die Präambel, ebenso wie der Art. 23 im Jahr 1990 weggefallen sind. In der Präambel stand quasi die willentliche Erklärung des GG und im Art. 23 a. F. war der Geltungsbereich verzeichnet - siehe auch Art. 144 GG. Nun ist es aber so, daß jedes Gesetz unabdingbar einen Geltungsbereich haben muß, auf dem es anzuwenden ist, denn Du kannst ja auch keine Knolle von der Bundesrepublik bekommen, wenn Du in Timbuktu an eine Palme gepieselt hast. Fehlt ein solcher Geltungsbereich, so ist das Gesetz damit unbestimmt und daher insgesamt nichtig - immer !
Dieser Mangel an hoheitlich legitimen Recht, wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, am 08.06.2006 in dem Verfahren Sürmeli ./. BRD unter dem Az.: EGMR 75529/01 bestätigt. Wenn man dazu dann das Urteil 2 BvF 1/73 vom BVerfG nimmt das besagt: "...daß das Deutsche Reich fortbesteht", wird es dann auch logisch, denn es können nicht zugleich zwei Staaten parallel auf dem gleichen Gebiet existieren. Wenn aber das Deutsche Reich nach wie vor existiert, die Bundesrepublik kein souveräner Staat ist, was sind denn dann z, B. unsere Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Notare, Polizisten, oder die Beamten generell...?
Richter sind eigentlich Leute der Judikative, und werden eigentlich vom Volk gewählt. In der Bundesrepublik sind es Personen und werden vom Justizminister nach Parteienproporz eingestellt - (Arbeitsverhältnis - siehe Art. 97 GG) - mit dem gravierenden Manko, das der Justizminister eine Person der Exekutive ist. Nun besagt ein Rechtsgrundsatz: " ...das niemand mehr Recht vergeben kann, als er selber hat." Damit wird ein Richter zu einer Privatperson, denn der Justizminister kann ihm kein judikatives Recht übertragen. Soll heißen... Wer sich hier vor einen Richter © stellt, macht das freiwillig. Und wer,- wie hier beschrieben, die Gewalten trennt, begeht eigentlich schon Hochverrat, wenn das GG denn eine echte Verfassung wäre.... Das Ganze,- also alles läuft hier ab wie ein Geschäft..., was man dir natürlich nicht mitteilen wird. Denn wenn Du dich dabei mit deinem Personalausweis legitimierst, bist Du dieses Geschäft bereits unwissentlich eingegangen. Jetzt kann er,- der Richter ©, rein geschäftlich, jeden Schein-Beschluß oder jedes Schein-Urteil - da nicht unterschrieben - (er beschließt oder beurteilt einen Sachverhalt) über dich fassen.
Demnach kann es unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene, gesetzliche Richter gem. Art. 101 GG in der Bundesrepublik aufgrund ihrer Bestellung, Kontrolle und Führung durch die Exekutive,- hier der Justizminister als direkten Vorgesetzten gar nicht geben. Gegen die Verweigerung von fairen Verfahren und rechtlichem Gehör ist kein Nichtjurist gefeit. Wer vor den staatenlosen Scheinrichtern der Bundesrepublik seinen Rechtsanspruch verlieren soll, der wird ihn auch verlieren. Dazu wurden nicht nur zahllose spezielle Gesetze der Juristenlobby durch Wahlbetrüger und Wahlfälscher seid 1956 nur scheinbar rechtlich korrekt erlassen. Denn für fast jedes noch so eindeutige, schriftlich niedergelegte Gesetz existieren auch immer dagegen stehende Rechtsauslegungen,- quasi die Hintertür für den Notfall...(!) Erschwerend kommt der in der ZPO § 78 verzeichnete Anwaltszwang hinzu. Hierdurch wird,- bewußt bzw. gewollt, die Teil- und Einflußnahme als selbständig denkender und handelnder Mann/Frau am Geschehen unterdrückt. Man ist so quasi auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen des Anwalts ausgeliefert, was nicht selten zum totalen Desaster oder zur Pleite führt. Betrachtet man sich jetzt aber die höherrangigen (Art. 25 GG) gesetzlichen Regelungen, wird dieser offensichtliche Rechtsmißbrauch geradezu verdeutlicht, denn...
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Kapitel VI – Justizielle Rechte
Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die Bundesrepublik Rechtsmißbrauch gemäß Artikel 54 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK
Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….
Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die Bundesrepublik Rechtsmißbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dez. 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR
Artikel l4 (3) Buchst. d.)
Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …
Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die Bundesrepublik Rechtsmißbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchst. d.) ICCPR.
Dabei bezweckt das Bonner Militär Grundgesetz gerade in seinem grundrechtlichen Teil den Schutz des Individuum vor einer übermäßigen Ausdehnung der "Staatsgewalt". Eine Beschränkung der durch das GG gewährleisteten Freiheitsrechte kann auch deshalb nur insoweit für zulässig gehalten werden, als es der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt hat. Mehr noch als die nichtige Weimarer Verfassung, bindet das GG in Art. 1 Abs. 3 Gesetzgebung und Verwaltung an die institutionelle Garantie der Grundrechte. Nach Art. 19 Abs. 1 GG kann ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nur eingeschränkt werden, soweit dieses im Gesetz selbst vorgesehen ist. Es würde dem Sinn der Art. 1 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 GG widersprechen, eine solche Einschränkung im Wege der Auslegung nachzuholen. (BVerwGE 1, 303 (der Fall Sünderin)
Du unterstellt dich dann freiwillig der Gerichtsbarkeit, denn in Ermangelung eines anzuwendenden Gerichtsverfassungsgesetz(GVG), wo im § 15 stand das alle Gerichte Staatsgerichte sind und gem. § 16 Ausnahmegerichte verboten sind, wird nach Seerecht (Admiralty Law) entschieden und das kommt dem "Hornberger Schießen" gleich. Dazu hier mal die Aussage des Präsidenten des Finanzgerichts in Münster, Herrn Dr. Kober, zum Aktenzeichen: 3132/1, vom 06. August 2010. Was dürfte demnach ein nicht gesetzlicher, staatenloser Richter (GG Art. 101) ohne Geltungsbereich, Hoheitsgebiet und fehlender Rechtsgrundlage für Urteile bescheiden...? Ebenso ein Staatsanwalt,... was darf er ohne Staat, ohne Volk und ohne Rechtsgrundlage bewirken und in wessen Interesse handelt er dann überhaupt...? Auch ist kein Rechtsanwalt nach Deutschem Recht zugelassen, das läuft alles nur auf der Geschäftsebene der Bundesrepublik. So ist z. B. ein Rechtsanwalt der, welcher ein Staatsexamen abgelegt hat... und bei welchem Staat legt man hier ab...?
Zum Souverän des "Staates" sagte Oskar Lafontaine bereits im Januar 2003, in seiner Montags Kolumne in der Bild...
Der Thüringische Minister A. Trautvetter setzt im Schreiben vom 18. Juni 2004 an Frau Martina Pflock unter dem Geschäftszeichen 34 (19) da noch einen drauf, wie man hier lesen kann. "Wegfall Kommunalabgaben für alle Staatsbürger des Deutschen Reichs"
Und Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), macht am 18. Nov. 2011 dann den Deckel zu, als Er beim "European Banking Congress" in Frankfurt a. M. sinngemäß sagt das es hier in Deutschland seid dem 08. Mai 1945 keine Souveränität mehr gibt...(!)
Somit ist das Beamtentum ad Akta gelegt. Bestätigt wird das alles durch das BVerfG Urteil vom 17.12.1953 unter dem Akz.: 1BvR 147/52, wo es im 2. Leitsatz heißt: " Alle Beamtenverhältnisse sind am 08. Mai 1945 erloschen". Im StGB § 11 wird zudem genau beschrieben was ein "Beamter" ist und wodran man das eindeutig erkennen könnte. Grundsätzlich müßte er als wirksamer Amtsträger durch Bestallung nach Deutschem Recht, primär eine Zulassung über eine echte Verfassung erhalten haben. Und da ist dann auch schon Ende, denn hier kommt immer noch - an Stelle einer ordentlichen Verfassung - das bis auf die Artikel 73, 74 und 75 de jure seit Juli 1990 erloschene "Bonner Militär Grundgesetz" zum Einsatz. Ferner verfügte ein jeder "Beamte" dann über einen Amtsausweis, da es sich ja um ein Amtsverhältnis, und nicht um ein Dienstverhältnis mit Dienstausweis handelt. Inklusive eines Dienstherrn der dann als Weisungsbefugter agiert. Da nun aber der Deutsche in der ganzen Welt für seine Gründlichkeit bekannt und gelobt wird, kann man es sich nur schwerlich vorstellen, daß die Institution die diese Ausweise vergab, fälschlicher Weise Dienst,- anstelle von Amtsausweisen ausgegeben hatte. Diesen faux pas dürfen wir gewiß als Alternative streichen, denn der Dienstausweis entspricht dem tatsächlichen Recht(s)stand. Wer sich jetzt fragt was hier denn überhaupt noch staatlich und was geschäftlich ist, der kann auch das ganz leicht erkennen. Ein jeder Gewerbetreibende hat eine so genannte "Umsatzsteueridentifikationsnummer" kurz USt.ID-Nr., eine staatlich, also hoheitlich legale Stelle/Amt, hat eben keine, wie z. B. die..... Kirche. Denn wer über hoheitliches Recht verfügt, ist niemandem Rechenschaft schuldig, mit Ausnahme des eigenen Volkes - also dem Souverän. Zumal..., an wen sollte ein Staatsoberhaupt auch Steuern zahlen, oder generell Abgaben leisten müssen, es gibt keinen der da drüber steht..., oder vielleicht doch?..!
Und genau das ist hier bei uns etwas anders wie man in den AGB´s der BRD-Finanzagentur GmbH unter Punkt III Schuldenstand nachlesen konnte. Wer sich diesen vier (4) Seiten umfassenden Bericht in Ruhe durchlesen möchte, kann ihn sich hier laden. Interessant dabei ist allerdings das dort das SHAEF Militärgesetz Nr. 67 (MRG) auftaucht, auf dessen Grundlage gezahlt wird... uuups...?!? Kann es sein das diese Feststellung exakt zum Art. 120, 125 des Bonner Militär Grundgesetzes paßt...? Was das Militärregierungsgesetz (MRG) mit den hiesigen Divisen zu schaffen hat, geht aus einem dementsprechenden Urteil - 2 BvR 1565/97 hervor, denn danach wurden Teile des Militärrechts in unser Rechtssystem,- unter erlaubnisvorbehalt übernommen.
Das genau diese Militärregierungsgesetze auch zur Anwendung kommen sah man nicht zuletzt am Fall des Dr. Alexander Schalk-Golodkowski am 21. April 1999, als das LG Berlin unter den Aktenzeichen 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99 gegen diesen entschied. Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Kommen wir aber zurück zu den unliebsamen Steuern... Denn ebenso wie es Ausgaben gibt, die nicht für Jeden offensichtlich sind, gibt es auch Einnahmen die so geschickt versteckt sind, das auch dieser Betupp am Kunden nicht gleich von Jedem erkannt wird...
Beispiel: Du hast etwas bestellt und bekommst eine Rechnung. Wenn Du dir dieses mathematische Wunderwerk einmal genauer ansiehst, findest Du den Nettowarenwert + Verpackung + Versandt + 19 % MwSt. ergibt > den zu zahlenden Betrag... Gemerkt wo der Wurm sitzt...? nein... ok dann kommt jetzt die Mahnung... Netto der Ware + Verpackung + Versandt + Säumniszuschlag/Mahngebühr + 19 % MwSt. - jetzt klar...? nein - immer noch nicht...? ok, dann löse ich mal auf...
Eine Mehrwertsteuer wird nur auf Ware erhoben... Wenn ich 5,- € an Mahngeld zahlen soll, sind das 5,- € und nicht 5,- € + 19 % MwSt. Und so macht man das hier mit vielen Rechnungen, denn die 19 % MwSt. stehen meistens am Ende der Rechnung... (!) An der Tankstelle kommt da noch einer hinzu, denn da wird neben der Mineralölsteuer,- die bereits auf jeden Liter aufgerechnet ist, noch die Mehrwertsteuer obendrauf geschlagen, so wird man da gleich doppelt abkassiert... ist doch nett ne? Beim Strom nennt sich das dann EEG Umlage - plus Steueranteil pro Kw/h plus die dort so genannte Verbrauchersteuer. So so, ich bin also ein Verbraucher..., gut aber was ist ein Verbraucher? Fragen wir das BGB, denn dort steht im § 13 (Verbraucher) ...ist, eine natürliche Person...". Ergo, das Rechnungswesen der Bundesrepublik kennt keine Verbraucher, da es ihm an natürlichen Personen mangelt, wie man im BPA (Perso) feststellen kann, denn dein Name (Name = Bezeichnung für eine Sache/Firma) Als natürliche Person (Mann/Frau), müßte gem. dem Paß und Meldegesetz § 5 dort statt NAME dein FAMILIENNAME stehen... Was dabei was ist, findet man in der PAuswV § 28 Antrag Abs 1 (1), oder auch im § 17 (1) HGB. Auf der Rechnung steht aber eine juristische Person und die kann gem. § 13 BGB kein Verbraucher sein. Das ist dann gleich die nächste Täuschung im Rechtsverkehr durch Mißbrauch des Namenrechtes... Durch diesen Trick wird quasi eine Fiktion mit gleichem Namen generiert - eine Sache, oder auch als juristische Person /Firma bezeichnet, die ohne Probleme - da rechtlos - geplündert werden kann. Hierzu später mehr...