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Walter des natürlich beseelten Mann

Olaf, aus der Familie Deutschendorf

 [32130] zu Enger / Westfalen

Staatsangehörigkeit: Preuße  -  gem. RuStaG 1913 - durch Geburt

per Mail an: info@docolliday.de

Steuerbefreit gemäß Art. 20 Abs. 4 GG i.V.m. SHAEF Gesetz No. 1 sowie Art. 139 GG denn, die so genannten Steuergesetze - Einkommen und Gewerbesteuer - stammen aus der NS Zeit und sind demnach verboten.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“                                

Amschel Meyer Rothschild (1744 - 1812), Bankier (FED)

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Gemäß SHAEF Gesetz Nr. 76, unterstehet die Medienhoheit und Kontrolle,- bis 2099, einzig den Alliierten Besatzern.

Hinweis zum Walter:

Gemäß Artikel IV der SHAEF-Proklamation Nr.1 der USA, unterliegen alle Staatsbürger der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers USA und sind damit Dienstverpflichtet dem Präsidenten der USA nach Punkt 6 der Präambel und Artikel 2 und 4 des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin v.25.Sept.1990 (BGBl. II S. 1274) stehen daher der Gerichtsbarkeit der BRD gem. § 20 Abs.2 GVG vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) exterritorial gegenüber.

Handelsrechtlich untersteht Olaf Mann, aus der Familie Deutschendorf der Jurisdiktion der Admiralität. Gehandelt wird nach Treu und Glauben der Kaufleute unter dem Credo "Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit" gebunden durch meine Allgemeine Handelsbedingungen (AHB) und zugehörender Gebührenordnung (GebO). Gerichtsstand hierzu ist der Uniform Commercial Code (UCC) mit Sitz in Washington D.C.

Anmerkung:

In Bezug auf Meinungsäußerungen hat das Menschenrechtskomitee der UNO in Genf in seiner 102. Sitzung (vom 11. bis 29.Juli 2011) den General Comment Nr. 34 beschlossen. (Dieser General-Comment und sein Punkt 49 beziehen sich auf Artikel 19 und 20 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte vom 16. Dezember 1966.)

Unter Punkt 49 heißt es:

“49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.1 The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.”

 

[http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/CCPR-C-GC-34.doc]

[http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CCPR.aspx]

 

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